Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Dezember 2018

Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer? Rechtsanwalt scheitert vor Arbeitsgericht

Die meisten Berufe können sowohl in abhängiger Beschäftigung, also als Arbeitnehmer, als auch in freier Mitarbeit ausgeübt werden. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2018 – 3 Ca 288/18 -, hatte sich mit einem Fall zu befassen, in dem ein gekündigter Rechtsanwalt die Einordnung seiner Tätigkeit als diejenige eines Arbeitnehmers oder jedenfalls als arbeitnehmerähnlich eingeordnet wissen wollte. Davon hängt u. a. ab, ob beim Arbeitsgericht Kündigungsschutz geltend gemacht werden kann. Der Rechtsanwalt hielt sich für fachlich und zeitlich weisungsgebunden und leitete daraus seine Arbeitnehmereigenschaft ab. Damit konnte er das Landesarbeitsgericht nicht überzeugen, weil er mit der Kanzlei ausdrücklich freie Mitarbeit vereinbart habe und seine Behauptung, er sei weisungsabhängig tätig gewesen, nicht habe belegen können. (HHo/12.2018)