Aktuelles Arbeitsrecht November 2018
Freigestellter Betriebsrat – Gehaltserhöhung wegen „fiktiver Beförderung“?
Auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte sich in einem Urteil vom 27.04.2018 – 10 Sa 717/17 – mit einer Betriebsratsvergütung zu befassen. Ein seit langem im Betriebsrat tätiges und voll freigestelltes Betriebsratsmitglied hatte eine höhere Vergütung und eine entsprechende Nachzahlung eingeklagt. Es verwies darauf, es habe ein besser dotiertes Stellenangebot nur im Hinblick auf das Betriebsratsamt abgelehnt. Die im AT-Bereich angesiedelte Stelle sei nicht mit seiner Betriebsratstätigkeit vereinbar gewesen. Das Landesarbeitsgericht wies die Klage ab. Die bloße Möglichkeit oder auch eine „konkrete Chance“ einer bestimmten beruflichen Entwicklung genüge allein nicht zur Rechtfertigung einer höheren Bezahlung. Dem Betriebsratsmitglied war es nicht gelungen, das Gericht davon zu überzeugen, dass es die von ihm beschriebene berufliche Entwicklung – hier die Einnahme der geltend gemachten höher dotierten AT-Stelle – ohne seine Amtstätigkeit tatsächlich genommen hätte. (HHo/11.2018)
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