Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2021
Home-Office: Sturz auf dem Weg ins häusliche Büro kein Arbeitsunfall
Ein angestellter Gebietsverkaufsleiter arbeitete regelmäßig auch im Home-Office. Im September 2018 stürzte er auf dem Weg von den Wohnräumen in sein Büro eine Wendeltreppe hinunter und erlitt dabei einen Brustwirbeltrümmerbruch. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Gewährung von Entschädigungsleistungen ab, weil sich der Sturz im häuslichen Bereich und nicht auf einem versicherten Weg ereignet habe. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gab mit Urteil vom 09.11.2020 – L 17 U 487/19 – der Berufsgenossenschaft recht. Die vom Verkaufsleiter benutzte Wendeltreppe sei u. a. nicht als Betriebsweg anzusehen, weshalb eine Wegeunfall ausscheide. Versicherungsschutz beginne erst mit Durchschreiten der Haustür. (HHo/07.2021)
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