Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2024
Homeoffice – Gehaltsrückforderung wegen nicht erbrachter Arbeitsleistung
Ein im Homeoffice tätiger Arbeitnehmer war für seinen Arbeitgeber nicht durchweg erreichbar und auch dessen Arbeitsergebnisse überzeugten den Arbeitgeber nicht. Er kürzte daher die Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers, was dieser sich nicht gefallen ließ. Er klagte und erhielt beim Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28.09.2023 – 5 Sa 15/23 – recht. Zwar entfalle der Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers, wenn dieser seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung nicht nachkomme, wobei jedoch der Arbeitgeber auch bei Arbeit im Homeoffice voll nachzuweisen habe, in welchem Umfang der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht nicht erfüllt habe, was ihm vorliegend nicht gelungen sei. (HHo/01.2024)
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