Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Dezember 2020

Ich kann ja noch krank werden

Auf eine unliebsame Weisung des Arbeitgebers mit den Worten „Ich kann ja noch krank werden“ zu reagieren, ist keine gute Idee, wie ein Arbeitnehmer in einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 21.07.2020 – 8 Sa 430/19 – nachlesen konnte. Sein Chef hatte ihn aufgefordert, zu einem „Abstimmungsgespräch“ zu erscheinen, wobei es sich tatsächlich wohl um ein Gespräch über eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gehandelt hat. Die Reaktion des Arbeitnehmers rechtfertigt nach den Ausführungen des Gerichts grundsätzlich eine fristlose Kündigung, gleichgültig, ob der Arbeitnehmer später tatsächlich erkrankt oder nicht. (HHo/12.2020)