Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht April 2023

Individuelle Ziele nicht vereinbart – Schadensersatz

Eine als „Senior Inhouse Consultant“ tätige Arbeitnehmerin hatte mir ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung, nach der sie eine jährliche Zielprämie von € 20.000, — erhalten sollte, wenn sie die mit ihr jährlich zu vereinbarenden individuellen / persönlichen Ziele zu 100% erfüllt. Im Jahr 2020 ist der Arbeitgeber in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, weshalb er für das Jahr 2021 keine individuellen / persönliche Ziele mehr vereinbaren wollte, sondern ausschließlich unternehmensbezogene, kollektive Ziele. Die Arbeitnehmerin lehnte das ab und verlangte nach Ablauf des Jahres 2021 die Zielprämie von € 20.000, –, was wiederum der Arbeitgeber verweigerte. Mit ihrer daraufhin erhobenen Klage beim Arbeitsgericht Verden hatte sie Erfolg, Urteil vom 23.08.2022 – 2 Ca 100/22 -. Die Arbeitgeberin habe ihre Pflicht, mit der Arbeitnehmerin eine individuelle / persönliche Zielvereinbarung zu schließen, schuldhaft verletzt. Hinsichtlich der Höhe des der Arbeitnehmerin zu ersetzenden Schadens sei grundsätzlich davon auszugehen, dass sie vereinbarte Ziele erreicht hätte. Dem entgegenstehende Umstände hätte der Arbeitgeber nicht vorgebracht, so dass der Arbeitnehmerin die volle Prämie zustehe. (HHo/04.2023)