
Aktuelles Arbeitsrecht September 2015
Kettenbefristungen an Unis rechtens
Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Uni Gießenklagte in der Hoffnung, sich nicht mehr von einem befristeten Arbeitsvertrag zum nächsten durchhangeln zu müssen, auf Festanstellung, nachdem er seit elf Jahren mit insgesamt 16 befristeten Verträgen beschäftigt worden war. Beim Hessischen Landesarbeitsgericht hatte er keinen Erfolg. Mit Urteil vom 05.08.2015 – 10 Ca 14/14 – wies das Gericht die Klage zurück. Zur Begründung verwies es auf die Besonderheiten im Wissenschaftsbetrieb. Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sehe Befristungen ausdrücklich vor. Im Hinblick auf die im Grundgesetz verankerte Forschungsfreiheit liege auch kein Missbrauch vor. (HHo/09.2015)
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