Aktuelles Arbeitsrecht April 2023
Klo nicht saniert – Arbeitsentgelt erhöht
Einen recht ungewöhnlichen Rechtsstreit hatte das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.02.2023 – 4 AZR 68/22 – zu entscheiden. In einem Haustarifvertrag hatte ein Arbeitgeber sich zur Grundsanierung sanitärer Einrichtungen bis zu einem bestimmten Datum verpflichtet. Für den Fall, dass die Maßnahmen bis dahin nicht durchgeführt worden sein sollten, sollten die Arbeitsentgelte um 0,5% erhöht werden. Nachdem die Sanierung zum festgelegten Datum nicht erfolgt war, forderte ein Arbeitnehmer die Erhöhung ein. Der Arbeitgeber wandte ein, bei der Regelung handele es sich um eine unzulässige Vertragsstrafe, die, falls das Gericht sie dennoch als wirksam betrachten sollte, jedenfalls herabzusetzen sei. Beim Bundesarbeitsgericht war dieser Einwand erfolglos, weil die Erhöhungsregelung als aufschiebende Bedingung rechtmäßig sei. Es verurteilte den Arbeitgeber deshalb zur Zahlung des um 0,5% erhöhten Arbeitsentgelts. (HHo/04.2023)
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