Aktuelles Arbeitsrecht August 2017
Körpergröße als Einstellungskriterium
Eine 154 cm große Frau bewarb sich um die Einstellung in den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei im Land Berlin. Der Polizeipräsident lehnte die Bewerbung ab, da die Frau nicht über die für die Laufbahn vorgeschriebene Mindestgröße von 160 cm verfüge, wogegen diese klagte. Ohne Erfolg: Das Verwaltungsgericht Berlin urteilte am 01.06.2017 – VG 5 K 219/16 – , es sei Sache des Dienstherren, die aus seiner Sicht maßgeblichen Eignungs-kriterien zu bestimmen. Die Festlegung der Mindestgröße von 160 cm für Frauen sei sachgerecht, u. a. wegen der Durchsetzungsfähigkeit bei körperlichen Auseinandersetzungen. Eine sachwidrige und geschlechtsbezogene Benachteiligung liege nicht vor.(HHo/08.2017)
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