Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2023

Kommentar-Funktion in sozialen Medien – mitbestimmungspflichtige Überwachung?

Die Deutsche Rentenversicherung unterhält für ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und auch zur Personalgewinnung bei Facebook, Instagram und Twitter eigene Seiten und Kanäle. Die von ihr dort eingestellten Beiträge können Nutzer nach eigenem Belieben kommentieren und dabei auch ´Verhalten oder Leistung einzelner Beschäftigter thematisieren. Die Beiträge und Kommentare werden zwar von den sozialen Medien gespeichert, aber dort nicht für die Dienststellen ausgewertet. Der Personalrat beanspruchte ein Mitbestimmungsrecht. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihm mit Beschluss vom 4.5.2023 -5 P 16. 21 – recht. Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats diene dem Schutz der Persönlichkeit der Beschäftigten am Arbeitsplatz und solle gewährleisten, dass Beschäftigte nicht durch eine technische Einrichtung eine ständige Überwachung fürchten müssen und dadurch unter einen Überwachungsdruck geraten. (HHo/07.2023)