Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2013
Kündigung des GmbH-Geschäftsführers: Klage beim Arbeitsgericht oder beim Landgericht?
Mit einer immer wieder vorkommenden Konstellation hatte sich das Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 04.02.2013 – 10 AZB 78/12 – zu befassen: Ein Arbeitnehmer trat auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages in ein Unternehmen, eine GmbH, ein. Später wurde er aufgrund formloser Abrede zum Geschäftsführer bestellt, ohne dass sich an den arbeitsvertraglichen Bedingungen irgendetwas änderte. Das Unternehmen wurde insolvent, dem Arbeitnehmer-Geschäftsführer wurde gekündigt. Dagegen klagte der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht, das sich für unzuständig erklärte und den Rechtsstreit an das Landgericht verwies. Zu Recht, wie das Bundesarbeitsgericht bestätigte. Grundsätzlich sind die Arbeitsgerichte bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Organ = Geschäftsführer nicht zuständig, gleichgültig, ob der Organstellung ein freies Dienstverhältnis oder ein Arbeitsvertrag zugrunde liegt. Etwas anderes gilt, wenn der Geschäftsführer bereits abberufen war und nunmehr den Fortbestand des Anstellungsverhältnisses oder sonstige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht (HHo/05.2013).
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