Aktuelles Arbeitsrecht Juni 2018
Kündigung einer Leiharbeitnehmerin aufgrund Kundenvorgabe
Eine Leiharbeiterin war in einem Einzelhandelsunternehmen als Kassiererin eingesetzt. Dieses wollte die Kassiererin nicht weiter beschäftigen, weshalb das Leiharbeitsunternehmen ihr kündigte, gleichzeitig aber die Wiedereinstellung nach drei Monaten und einem Tag zusagte. Das ließ die Kassiererin sich nicht gefallen und klagte. Sie argumentierte, ihr sei nur deshalb gekündigt worden, um ihr diejenige Vergütung vorzuenthalten, die auch den Stammkräften des Einsatzbetriebs gezahlt würde; ihr Arbeitsplatz sei dort nicht weggefallen. Die Klage hatte beim Arbeitsgericht Mönchengladbach Erfolg, das am 20.03.2018 – 1 Ca 2686/17 – entschied, dass nach Sinn und Zweck des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes der Wegfall des Arbeitsplatzes nicht einfach damit begründet werden könne, dass eine vorhandene Daueraufgabe aufgrund Kundenvorgabe für unbeachtlich erklärt werde. (HHo/06.2018)
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