Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2018
Kunde verschwindet mit Auto – Haftung des Verkäufers?
In einem Autohaus bestand die Anweisung, Neufahrzeuge, die noch nicht vollständig bezahlt waren oder für die keine gesicherte Finanzierung vorlag, nicht ohne Einwilligung der Geschäftsleitung an Kunden herauszugeben. Ein Kunde erschien freitags zur Abholung eines Neuwagens, leistete eine Anzahlung und drängte den Autoverkäufer, ihm das Fahrzeug schon über das Wochenende zu überlassen und sagte zu, am kommenden Montag wieder vorbeizukommen. Daraufhin überließ ihm der Autoverkäufer das Fahrzeug. Der Kunde brachte es aber nicht zurück; vielmehr verbrachte er dieses nach Italien, wo es letztlich nicht mehr auffindbar war. Das Autohaus verlangte nunmehr von dem Autoverkäufer € 29.191,61 Schadensersatz. Letztlich hatte er Glück: Mit Urteil vom 07.06. 2018 – 8 AZR 96/17 – wies das Bundesarbeitsgericht die Klage letztinstanzlich ab, ließ dabei aber die Frage offen, ob der Autoverkäufer sich wegen Verletzung seiner Pflichten grundsätzlich schadensersatzpflichtig gemacht hat. Denn dem Verkäufer kam eine arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussklausel zu Hilfe. Aufgrund der bereits abgelaufenen Ausschlussfrist konnte das Autohaus einen ev. bestehenden Schadensersatzanspruch nicht mehr durchsetzen. (HHo/07.2018)
Zurück zur Übersicht Aktuelles Arbeitsrecht