Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht März 2022

Lohnabrechnung gefälscht – fristlose Kündigung

Ein Kundenberater für ein in der Mobilfunkbranche tätiges Unternehmen hatte im Rahmen seiner Verkaufsgespräche auch die Identität der Kunden festzustellen und die zum Vertragsschluss erforderlichen persönlichen Daten aufzunehmen. Über seine monatliche Vergütung von rund € 2.500,– brutto zzgl. Provisionsleistungen erhielt der Kundenberater detaillierte Abrechnungen, die das Fixum und die einzelnen Provisionsbestandteile auswiesen. Mit Schreiben vom 21.01.2019 wandte sich eine Polizeibehörde an den Arbeitgeber und teilte mit, dass im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Betrugs Gehaltsabrechnungen des Kundenberaters relevant wären. Abrechnungen der Monate Oktober bis Dezember wiesen ein monatliches Festgehalt von € 4.400,– aus. Die Abrechnungen habe der Kundenberater im Rahmen von Finanzierungsanträgen für ein Darlehen vorgelegt. Vom Arbeitgeber zur Rede gestellt, stritt er jegliche Kenntnis und Beteiligung an der Manipulation. Dennoch kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen Verdachts auf Urkundenfälschung fristlos. Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte die fristlose Kündigung mit Urteil vom 19.08.2021 – 8 Sa 1671/19 -. Das Fehlverhalten des Kundenberaters habe seine Eignung für die ihm bei seinem Arbeitgeber obliegenden Aufgaben nachhaltig in Frage gestellt. Diese setzten seriöses, rücksichtsvolles und gesetzeskonformes Verhalten voraus, was aufgrund seiner Beteiligung an der Manipulation nicht mehr gewährleistet sei. Die Behauptung des Kundenberaters, er habe von dieser nichts gewusst, hielt das Gericht für eine unbeachtliche reine Schutzbehauptung. (HHo/03.2022)