Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht April 2018

Lohnkürzung wann und wie?

Einseitige Entgeltkürzungen sind durch den Arbeitgeber nur in seltenen Fällen durchzusetzen. Dies wird durch eine jüngere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 20.10.2017 – 2 AZR 783/16 – bestätigt, in dem es heißt, einen außerordentliche Änderungskündigung zu Entgeltabsenkung komme nur in Betracht, wenn die Änderung erforderlich sei, um der konkreten Gefahr einer Insolvenz des Arbeitgebers zu begegnen. (HHo/04.2018)