Aktuelles Arbeitsrecht April 2018
Lohnkürzung wann und wie?
Einseitige Entgeltkürzungen sind durch den Arbeitgeber nur in seltenen Fällen durchzusetzen. Dies wird durch eine jüngere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 20.10.2017 – 2 AZR 783/16 – bestätigt, in dem es heißt, einen außerordentliche Änderungskündigung zu Entgeltabsenkung komme nur in Betracht, wenn die Änderung erforderlich sei, um der konkreten Gefahr einer Insolvenz des Arbeitgebers zu begegnen. (HHo/04.2018)
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