Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2022

Massenentlassungsanzeige bei krankheitsbedingten Kündigungen?

Der Begriff „Massenentlassung“ wird üblicherweise mit dem Wegfall von Arbeitsplätzen, meist im Rahmen von Reorganisationsmaßnahmen, verbunden. Sobald eine bestimmte Anzahl von zu entlassenden Arbeitnehmern erreicht ist, muss der Arbeitgeber eine sog. Massenentlassungsanzeige bei der Arbeitsagentur erstatten. Unterlässt er dies, ist eine im Rahmen der Massenentlassung ausgesprochene Kündigung unwirksam. Mit einem höchst ungewöhnlichen Fall von Massenentlassungen hatte sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 15.10.2021 – 7 Sa 405/21 – zu befassen, nachdem ein Arbeitnehmer sich gegen seine Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen wehrte. Der Arbeitnehmer war jedoch nicht der einzige von einer solchen Kündigung Betroffene. Vielmehr sprach der Arbeitgeber insgesamt 34 krankheitsbedingte Kündigungen aus, ohne zuvor eine Massenentlassungsanzeige erstattet zu haben. Er meinte, bei krankheitsbedingten Kündigungen fielen die Arbeitsplätze nicht weg, weshalb eine solche Anzeige entbehrlich gewesen sei. Dem folgte das Landesarbeitsgericht nicht und gab der Kündigungsschutzklage statt. (HHo/01.2022)