Aktuelles Arbeitsrecht März 2015
Mindestlohn auch in der Luft und zur See?
Nicht nur ausländische LKW- und Busfahrer beim Transit auf deutschen Straßen bereiten Probleme rund um den Mindestlohn, nicht zuletzt wegen des mit ihm verbundenen bürokratischen Aufwands. Diskutiert wird jetzt auch, ob der Mindestlohn auf deutschen Hoheitsgewässern und im deutschen Luftraum gilt, wie der Fachpresse (NJW-aktuell 06/2015, 32) zu entnehmen ist. Zu weniger Beschäftigung hat das Mindestlohngesetz jedenfalls für die mit seiner Abwicklung befassten Arbeitnehmer also nicht geführt! (HHo/02.2015)
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