Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht April 2021

Minijob nicht immer „netto“

Dass die weitverbreitete Ansicht, die Vergütung für Minijobs immer „netto“ erfolge, unzutreffend ist, zeigt ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.09.2020 – 5 AZR 251/19 -. Im Arbeitsvertrag einer Nachtwache hieß es u. a. „Die Arbeitnehmerin erhält eine monatliche Vergütung (max. 450 Euro) nach Berechnung der geleisteten monatlichen Dienste“. Das Bundesarbeitsgericht führte aus, dass eine Nettozahlung den Abschluss einer Nettolohnvereinbarung voraussetze, die sich nicht automatisch aus der Vereinbarung einer „geringfügig entlohnten Beschäftigung“ ergebe. (HHo/04.2021)