Aktuelles Arbeitsrecht Juli 2019
Omerta, Revolverpatronen und Totenköpfe – für Polizeidienst ungeeignet
Tätowierungen sind häufiger Gegenstand von gerichtlichen Entscheidungen, insbesondere bei Einstellungen im öffentlichen Dienst, namentlich in den Polizeidienst. Mit den Tatoos eines solchen Bewerbers befasst sich die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25.04.2019 – 5 Ta 730/19 -. Der Bewerber trug auf dem Arm sichtbare Tätowierungen, die das Wort „omerta“, Revolverpatronen und Totenköpfe zeigten. Das begründete für das Land Berlin Zweifel daran, dass der Bewerber jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten werde. Dieser Auffassung schloss sich das Landesarbeitsgericht mit der Bemerkung an, ob der Bewerber tatsächlich verfassungstreu sei, sei nicht maßgeblich. Es komme auf die Sicht des Betrachters der Tatoos an. (HHo/07.2019)
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