Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht August 2017

„Ressourcenklau“ als Kündigungsgrund

Einer als Hauptgeschäftsführerin einer Rechtsanwaltskammer tätigen Rechtsanwältin wurde von ihrem Arbeitgeber vorgeworfen, Ressourcen der Kammer für Nebentätigkeiten in unzulässiger Weise in Anspruch genommen zu haben. Dabei ging es wohl im Wesentlichen um die Nutzung der Arbeitskraft von Angestellten der Kammer für berufsspezifische Vorträge und Veröffentlichungen. Der Arbeitgeber kündigte fristlos. Die Rechtsanwältin klagte gegen die Kündigung und Arbeitsvergütung in Höhe von 126.755,69 € ein. Auch in der Berufungsinstanz beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2017 – 4 Sa 869/16 – wurde die Kündigung aufgrund einer Genehmigung der Nebentätigkeiten für unwirksam erklärt und der Anwältin die geforderte Arbeitsvergütung zugesprochen.(HHo/08.2017)