Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2023
Richter lachen und halten keinen Blickkontakt – Befangenheitsantrag
Der Anwalt eines Arbeitnehmers bezog sich in einem Verfahren beim Arbeitsgericht, bei dem es um Beschäftigungsbedingungen ging, u. a. auf die Abgabe einer „Konfliktmineraliendeklaration“ und erläuterte in der mündlichen Verhandlung deren Bedeutung mit Begriffen wie „Rohstoffe wie Blutdiamanten“. Im Verlaufe der Verhandlung monierte er mehrfach, die Vorsitzende Richterin halte keinen Blickkontakt zu ihm im Dialog. Zum Ende der Verhandlung lachte ein ehrenamtlicher Richter über die Ausführungen des Anwalts, woraufhin der Anwalt gegen diesen einen Befangenheitsantrag stellte, dem stattgegeben wurde. Zudem beschwerte er sich bei der Präsidentin des Arbeitsgerichts, die die Senatsverwaltung informierte. Diese wiederum beantragt bei Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Amtsenthebung des ehrenamtlichen Richters wegen grober Verletzung seiner Amtspflichten. Das Landesarbeitsgericht entschied am 28.12.2022 – 2 Sha-EhRi 7013/22 -, dass ein einmaliges Lachen eines ehrenamtlichen Richters keine grobe Pflichtverletzung darstelle und wies den Antrag zurück. (HHo/05.2023)
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