Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht September 2023

Samtgemeindeoberrat will Abgeltung von 6700 Überstunden – abgelehnt!

Ein Samtgemeindeoberrat will im Zeitraum von 1994 bis 2019 ein Zeitguthaben von 6700 Stunden angesammelt haben. Seinen Antrag auf finanzielle Abgeltung lehnte die Samtgemeinde Amelinghausen ab, worauf der Oberrat klagte. Beim Verwaltungsgericht Lüneburg hatte er keinen Erfolg. Es wies die Klage mit Urteil vom 14.06.2023 – 5 A 185/21 – ab. U. a. fehle es an einer dienstlichen Anordnung oder Genehmigung der „Mehrarbeit“. Eine bloße Absprache mit dem Samtgemeindebürgermeister reiche dafür nicht. Zudem habe der Oberrat nicht dargelegt, warum der vorrangig zu gewährende Freizeitausgleich aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich gewesen sein. Ein entsprechender Antrag sei auch nie gestellt worden. Außerdem habe sich die über Jahre angesammelte Arbeitszeit noch im Rahmen der zulässigen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche bewegt.  (HHo/09.2023)