Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2014
Schadensersatz nach Trunkenheitsfahrt
Ein LKW-Fahrer befuhr mit einem vollbeladen 40 Tonnen schweren Lkw und Anhänger die Autobahn. Er kam nach rechts von der Fahrbahn in den angrenzenden Grünstreifen ab bis der Lkw sich im losen Erdreich festgefahren hatte. Hierdurch stürzte der Anhänger auf die linke Seite, wodurch der Anhänger so stark beschädigt wurde, dass der größte Teil der Ladung (10900 kg Weinflaschen auf Paletten) auf die Fahrbahn fiel. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen. Eine dem LKW-Fahrer entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,49 Promille. Der Arbeitgeber kündigte fristlos und forderte u. a. Schadensersatz in Höhe von € 26.951,03 auf. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz wies in seinemUrteil vom 08.01.2014 – 7 Sa 84/13 – darauf hin, dass der LKW-Fahrer zwar grob fahrlässig gehandelt habe, ihm aber dennoch die sog. Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten zugutekämen, weshalb die Haftung auf sechs Bruttomonatsvergütungen zu kappen sei. Es verurteilte ihn zur Zahlung von € 14.186,40. (HHo/10.2014)
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