Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2023

Schwerbehinderte – Diskriminierung durch Video-Interview?

Ein Schwerbehinderter bewarb sich als Seelsorger in einer Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige bei einem Erzbistum. Das Bistum lud ihn zu einem Vorstellungsgespräch in Form eines Video-Interviews ein. Danach erhielt der eine Absage. Der Kläger machte eine Entschädigung wegen Diskriminierung geltend. Bei dem Videochat habe es sich nicht um ein Vorstellungsgespräch gehandelt, weshalb das Bistum gegen seine Verpflichtung verstoßen habe, ihn als Schwerbehinderten zu einem solchen einzuladen. Das in 2. Instanz angerufene Landesarbeitsgericht Hamm wies mit Urteil vom 21.07.2022 – 18 Sa 21/22 – die Klage ebenso wie die 1. Instanz ab. Im Rahmen des Vorstellungsgesprächs dürfe der Arbeitgeber auch moderne Kommunikationsmittel einsetzen und das Gespräch z. B. per Videochat führen, zumal vor dem Hintergrund eines Pandemiegeschehens. (HHo/01.2023)