Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Dezember 2020

Schwerbehinderten nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen – 1,5 Monatsentgelte als Entschädigung!

Ein Schwerbehinderter bewarb sich bei einer Krankenkasse aufgrund einer Stellenausschreibung, nach der die Bewerbung von Schwerbehinderten ausdrücklich erwünscht war. Die Krankenkasse erteilte ihm eine Absage ohne vorherige Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Die Vorinstanz hatte dem Behinderten eine Entschädigung von € 1.000 wegen der Benachteiligung zugesprochen. Das angerufene Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.05.2020 – 8 AZR 170/19 – hielt eine Entschädigung von € 5.100 für angemessen, was in etwa 1,5 der auf der ausgeschriebenen Stelle erzielbaren Bruttomonatsentgelte entsprach. Der Betrag sei notwendig, um die notwendige abschreckende Wirkung gegen unzulässige Diskriminierungen zu erzielen. (HHo/12.2020)