Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2016
Sippenhaft als Kündigungsgrund
Eine Arzthelferin war bei einem Orthopäden beschäftigt. Ihr Ehemann war von diesem mit Umbauarbeiten in dessen Praxis und Privathaus beauftragt. Dabei kam es zu Unstimmigkeiten. Der Orthopäde behauptete, er sei von dem Ehemann fast bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, geschlagen und getreten worden. Er kündigte der Arzthelferin und räumte ein, dass er wegen des völligen Zerwürfnisses mit dem Ehemann mit dieser auch nicht mehr zusammenarbeiten wollte. Das Arbeitsgericht Aachen entschied am 30.09.2015 – 2 Ca 1170/15 -, dass die Kündigung unwirksam sei. Das Fehlverhalten des Ehemanns rechtfertige eine solche nicht, weil die Rechtssphären der Eheleute voneinander getrennt zu betrachten seien.(HHo/12.2015)
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