Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Mai 2017

Sperrzeit bei Arbeitslosigkeit nach Altersteilzeit

Eine Vielzahl von Arbeitnehmern hatte mit ihrem Arbeitgeber lange vor Einführung der „Rente für besonders langjährig Versicherte“ im Jahre 2014 eine Altersteilzeitvereinbarung geschlossen. Die zeitliche Lücke zwischen dem Ablauf der Altersteilzeit und dem Zeitpunkt, zu dem sie vorgen. Rente beziehen konnten, überbrückten sie mit einem Antrag auf Arbeitslosengeld. Dies führte zur Verhängung von Sperrzeiten durch die Agentur für Arbeit, was wiederum die Betroffenen zum Anlass von Klagen beim Sozialgericht nahmen mit dem Ziel, die Sperrzeiten für unwirksam erklären zu lassen. Die damit befassten Sozialgerichte sind unterschiedlicher Auffassung, ob die Verhängung von Sperrzeiten rechtens ist. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigte mit Urteil vom 24.02.2017 – L 8 AL 3805/16 –  entgegen der Auffassung anderer Sozialgerichte, die Sperrzeitanordnung einer Arbeitsagentur. Letztendlich wird die Rechtsfrage vom Bundessozialgericht zu entscheiden sein.(HHo/05.2017)