Aktuelles Arbeitsrecht September 2023
Staat als reaktionär-faschistoid bezeichnet – Lehrer erhält Kündigung
Eine Mitarbeiterin der KZ-Gedenkstätte Dachau im Freistaat Bayern hatte Besucher durch das ehemalige Lager zu führen, die historischen Abläufe zu erläutern und über das Lagerleben und Schicksal der Häftlinge zu berichten. Sie trat im Rahmen der „Anti-Corona-Bewegung“ als Rednerin auf und sagte bei einer Demonstration u. a. „Wir haben hier mit der schärfsten Faschisierung im Staat und Gesellschaft zu tun … ihr seht die Ignoranz dieses reaktionär faschistischen Staates …“. Nach einem Personalgespräch kündigte der Arbeitgeber. Das Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 18.07.2023 – 7 Sa 71/23 – bestätigte die Kündigung wegen grober Verletzung von Loyalitätspflichten und stellte klar, dass Mitarbeiter, die Führungen in einer KZ-Gedenkstätte wie Dachau mache und Besucher betreue, dürfe seinen demokratisch gewählten, staatlichen Arbeitgeber nicht mit einem Faschistenstaat gleichstellen. (HHo/09.2023)
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