Aktuelles Arbeitsrecht April 2017
Super oder Diesel?
„Dümmer als die Polizei erlaubt“ scheint als Fazit eines Urteils des Bundeverwaltungsgerichts vom 02.02.2017 – 2 C 22.16 – nicht ganz fernliegend. Ein Polizeibeamter betankte ein Einsatzfahrzeug statt mit dem dafür vorgesehenen Superbenzin mit Dieselkraftstoff. Sein Beifahrer bezahlte. Anschließend fuhren die Beamten los und es kam, wie es kommen musste: der Motor wurde beschädigt. Der Fahrzeugeigentümer, das Land, verlangte von jedem Polizisten rund 4.500 € Schadensersatz. Die Beamten verteidigten sich mit dem Hinweis, der Dienstherr – das Land – habe seine Fürsorgepflicht verletzt, weil er keinen Tankadapter eingebaut habe, mit dem die Falschbetankung hätte verhindert werden können. Das Gericht ließ den Einwand nicht gelten. Die Beamten hätten grob fahrlässig gehandelt und beim Betanken naheliegende und jedem einleuchtende Sorgfaltspflichten missachtet. (HHo/04.2017)
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