Aktuelles Arbeitsrecht Dezember 2017
Tatoo als Karrierehindernis?
Ein Bewerber für den Polizeidienst wies auf der Innenseite seines Unterarms eine großflächige Tätowierung – einen Löwenkopf – auf. Die zuständige Einstellungsbehörde sahe darin einen absoluten Eignungsmangel und verwies auf einen entsprechenden Erlass des Innenministeriums. Der Bewerber rief das Verwaltungsgericht Düsseldorf an, das ihm mit seiner Entscheidung vom 24.08.2017 – 2 L 3279/17 – Recht gab: Für einen Eignungsmangel reiche es nicht aus, dass Teile der Bevölkerung großflächige Tätowierungen für unpassend und unästhetisch hielten. Dafür, dass diese zu einem Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Arbeit der Polizei führe, fehle es an belastbaren Erkenntnissen. (HHo/12.2017)
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