Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht März 2018

Unerlaubte Sonntagsarbeit bei Amazon

Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten und kann auf Antrag von der zuständigen Behörde nur in Ausnahmefällen erlaubt werden. Hintergrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15.01.2018 – 29 K 8347/15 – war die der Firma Amazon erteilte Erlaubnis, Arbeitnehmer an zwei Adventssonntagen wegen des auftragsstarken Weihnachtsgeschäfts zu beschäftigen. Dagegen hatte die Gewerkschaft ver.di erfolgreich geklagt. Das Gericht konnte nicht erkennen, dass Amazon ohne Bewilligung der Sonntagsarbeit ein so großer Schaden entstanden wäre, der das besonders geschützte Interesse an der Einhaltung der Sonntagsruhe überwiegen könnte. Zu Lasten von Amazon wertete das Gericht u. a., dass das Unternehmen durch Festhalten an eng bemessenen Lieferfristen und die Abgabe eines „Same-Day-Delivery“-Versprechens auch im Weihnachtsgeschäft die Erwartungshaltung ihrer Kunden und den dadurch entstandenen Lieferdruck selbst erzeugt habe. (HHo/03.2018)