Aktuelles Arbeitsrecht März 2024
Urlaubsabgeltung bei vorzeitigem Ruhestand
Ein in Italien beschäftigter Arbeitnehmer des öffentlichen Diensts ging in den vorzeitigen Ruhestand und verlangte von seinem Arbeitgeber die Abgeltung von 97 Urlaubstagen. Der Arbeitgeber berief sich auf eine italienische Rechtsvorschrift, wonach im öffentlichen Dienst beschäftigte Arbeitnehmer bei Ausscheiden in keinem Fall eine finanzielle Abgeltung von nicht genommenem Urlaub erhalten können. Dem trat der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 18.01.2024 – C-218/22 – entgegen. Das Recht der Europäischen Union stehe nur dann der Abgeltung entgegen, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub aus freien Stücken nicht genommen habe, obwohl der Arbeitgeber ihn dazu aufgefordert und über das Risiko des Verlusts des Anspruchs am Ende des Bezugs- oder Übertragungszeitraums informiert habe. (HHo/03.2024)
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