Aktuelles Arbeitsrecht Dezember 2023
Vermittlungsprovision für neuen Job – Erstattung durch den Arbeitnehmer?
Ein Arbeitnehmer hatte mit einem Unternehmen einen Arbeitsvertrag geschlossen, der durch Vermittlung eines Personaldienstleisters zustande gekommen war. Das Unternehmen zahlte eine Vermittlungsprovision von ca. € 4.500,– an den Dienstleister. Nach Ablauf der Probezeit sollten nochmals rund € 2.200,– fällig werden. Nach einer Klausel im Arbeitsvertrag war der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Unternehmen die gezahlte Vermittlungsprovision zu erstatten, wenn das Arbeitsverhältnis vor einem bestimmten Zeitpunkt von ihm selbst beendet wurde. Nach dem der Arbeitnehmer zu einem davor liegenden Zeitpunkt gekündigt hatte, behielt der Arbeitgeber unter Berufung auf die vereinbarte Klausel einen Teil seines Entgelts ein. Daraufhin klagte der Arbeitnehmer und bekam vom Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2023 – 1 AZR 265/23 – Recht. Das Gericht erklärte die Klausel für unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt habe. Er werde durch diese in seinem grundgesetzlich garantierten Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes beeinträchtigt, ohne dass dies durch begründete Interessen des Unternehmens gerechtfertigt gewesen wäre. Das Unternehmen habe grundsätzlich das unternehmerische Risiko dafür zu tragen, dass sich von ihm getätigte finanzielle Aufwendungen für die Personalbeschaffung lohne. (HHo/12.2023)
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