Aktuelles Arbeitsrecht November 2020
Vor Gericht gelogen – fristlose Kündigung
Ein mit Hausmeistertätigkeiten und Gartenarbeiten befasster Arbeitnehmer klagte beim Arbeitsgericht auf Feststellung, dass er nicht verpflichtet sei, Toilettenreinigungsarbeiten zu verrichten. Dabei behauptete er bewusst wahrheitswidrig, dass er in der Vergangenheit überhälftig für Toilettenreinigungsarbeiten eingesetzt worden sei und wiederholte dies mehrfach. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber fristlos. Zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Nürnberg mit Urteil vom 22.01.2020 – 6 Sa 297/19 – entschied. Der Arbeitnehmer habe durch seinen wahrheitswidrigen Vortrag massiv eine nebenvertragliche Pflicht verletzt, da er im Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber bewusst wahrheitswidrig vorgetragen habe, weil er befürchtete, durch wahrheitsgemäße Angaben seinen – vermeintlichen – Anspruch nicht durchsetzen könnte. (HHo/11.2020)
Zurück zur Übersicht Aktuelles Arbeitsrecht