Aktuelles Arbeitsrecht Oktober 2018
You don´t need a ticket! – Fristlose Kündigung
Ein auf einer für Touristen wichtigen Buslinie der Berliner Verkehrsbetriebe eingesetzter Busfahrer hat von auswärtigen Fahrgästen Geld entgegengenommen, aber keine Fahrscheine ausgedruckt. Ein Kunde beschwerte sich bei den Verkehrsbetrieben, dem der Fahrer erklärt hatte „You don`t need a ticket“. Dies nahm der Arbeitgeber nach weiterer Beobachtung des Fahrers zum Anlass, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen. Die dagegen gerichtete Klage blieb erfolglos. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte mit Urteil vom 16.08.2018 – 10 Sa 469/18 – die Kündigung, eine vorherige Abmahnung sei bei diesem Verhalten nicht notwendig. (HHo/10.2018)
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