Dr. Holly

Aktuelles Arbeitsrecht Januar 2024

Zielvereinbarung „ausgesessen“ – Schadensersatz!

Mit einem Arbeitnehmer war vereinbart, dass er bei Erfüllung vereinbarter Ziele eine Tantieme erhalten solle. Statt der erwarteten Tantieme von € 70.000,– erhielt der Arbeitnehmer nur € 7.000,–, die der Arbeitgeber für angemessen erachtete. Damit war der Arbeitnehmer nicht einverstanden und forderte die Differenz ein, weil der Arbeitgeber letztlich den Abschluss einer Zielvereinbarung verhindert habe. Dem vorausgegangen war ein Vorschlag des Arbeitgebers vom 19.03.2021, den der Arbeitnehmer ablehnte. Er unterbreitete dem Arbeitgeber jedoch am 22.04.2021 einen Gegenvorschlag und erinnerte den Arbeitgeber nochmals am 03.06.2021, woraufhin jedoch bis zum Schluss des Kalenderjahres keinerlei Reaktion des Arbeitgebers mehr erfolgte. Das vom Arbeitnehmer angerufene Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.07.2023 – 2 Sa 150/22 – gab diesem recht. Das „Aussitzen“ der Angelegenheit über die gesamte Zielvereinbarungsperiode mache deutlich, dass der Arbeitgeber an Verhandlungen mit dem Arbeitnehmer kein Interesse hatte. Er habe damit schuldhaft unterlassen, für das Jahr 2021 eine Zielvereinbarung zu schließen, obwohl er dazu vertraglich verpflichtet gewesen sei. (HHo/01.2024)