Aktuelles Arbeitsrecht Februar 2020
Zuviel telefoniert – Reinigungskraft fristlos gekündigt
Eine Reinigungskraft unterbrach immer wieder ihre Arbeit, um in den von ihr zu reinigenden Büros mit den dort installierten Telefonen privat zu telefonieren und auch um Zeitschriften zu lesen. Nachdem dies aufgedeckt worden war, kündigte der Arbeitgeber fristlos. Die Kündigung wurde vom Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 20.02.2019 – 4 Sa 349/18 – bestätigt. Ein Verhalten wie dasjenige der Reinigungskraft rechtfertige eine außerordentliche Kündigung jedenfalls nach vorausgegangener einschlägiger Abmahnung wegen Arbeitszeitvergehens. (HHo/02.2020)
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